Gesetze / Finanzrückversicherungsverordnung
FinRVV§ 7 Interne Verwaltungs- und Rechnungslegungsverfahren
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FinRVV%202016/7#abs-1 (1) Das Versicherungsunternehmen hat im Rahmen des Risikomanagementsystems und des internen Kontrollsystems geeignete interne Verwaltungs- und Rechnungslegungsverfahren festzulegen, die eine angemessene Identifikation, Bewertung, Überwachung, Steuerung und Kontrolle der aus Finanzrückversicherungsverträgen und aus Finanzrückversicherungsgeschäften erwachsenden Risiken sicherstellen und eine Berichterstattung darüber ermöglichen. Dies umfasst auch die Überwachung der Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen, insbesondere einer angemessenen Rechnungslegung und einer zutreffenden Datierung dieser Verträge.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FinRVV%202016/7#abs-2 (2) Die internen Verwaltungs- und Rechnungslegungsverfahren müssen mindestens folgende Festlegungen umfassen: